Dorfstraße mit Backöfen und Gärten an der Straßenfront
Da diese Dörfer nun wieder zum Reichsgut zurückgefallen, also dem Kaiser bzw. König direkt unterstellt waren, sprach man in der Folgezeit vielfach von den so genannten "Königlichen Dörfern". Sie bildeten herrschaftlich eine Einheit und standen unter der Schutzherrschaft eines kaiserlichen Amtmanns, eines Pflegers, der meist ein verdienter Zugehöriger zu dem umliegenden Ortsadel war (Salacher, Treuchtlinger, Schenken von Geyern u.a.) und seinen Sitz in Weißenburg hatte. Dieser mit der Verwaltung beauftragte Pfleger übte auch die Vogtei (Gerichtsbarkeit) in besagten Ortschaften aus.
Eigene Dorfgerichte, in denen Recht gesprochen wurde, sind für Kaldorf und Biburg bezeugt. Im Laufe der Zeit versuchte nun die Stadt Weißenburg selbst, dass sie mit der Herrschaft über die dem Reich unmittelbar unterstehenden Orte, die sog. Reichspflege, betraut wurde. Und tatsächlich gelang es 1534 Weißenburg, die zu dieser Zeit gerade der Reichsstadt Donauwörth verpfändete Reichspflege über die königlichen Ortschaften gegen die Zahlung eines Pfandpreises von 5200 Gulden an den Kaiser auf einen Zeitraum von 15 Jahren an sich zu bringen, In der Folgezeit wurde dieser jeweils auf 15 Jahre laufende Pfandvertrag mehrmals erneuert. Unsere Dörfer unterstanden also verwaltungsmäßig der Stadt Weißenburg, die eigens für die Angelegenheiten der Reichspflege einen Reichspflegerichter bestellte. Dieser sorgte für die ordnungsgemäße Einhaltung des Dorfrechts, die Ausführung amtlicher Verordnungen, die Entrichtung der Steuern usw. Natürlich hatte die landesherrschaftliche Abhängigkeit von Weißenburg auch Folgen im Bereich des Glaubens, denn in der freien Reichsstadt hatte bereits 1524 die neue Lehre Martin Luthers Eingang gefunden, und man bemühte sich, die Reformation auch auf die Gebiete der Untertanen auszudehnen.
Der Bischof von Eichstätt hatte aber schon lange Zeit vorher das Gebiet der Reichspflege im Auge. Es lag mitten in seinem Hochstiftsbereich eingebettet. Eine eventuelle Einverleibung in das Hochstift beseitigte so nicht nur durch die Reformation hervorgerufene religiöse Sorgen, sondern sie bedeutete auch die Abrundung des bischöflichen Herrschaftsbereiches. Schon 1473 war dem Bischof von den Kurfürsten die Reichspflege zugesagt worden, aber es blieb bei einer Zusage. Beim Kaiser selbst hatte sich schließlich die Reichsstadt Weißenburg durchgesetzt. Nun kam man aber wieder auf die alte Zusage von 1473 zurück. Während des 30-jährigen Krieges wurde nämlich unter Berufung auf diese Zusage im Jahre 1629 (Restitutionsedikt) die Reichspflege der Stadt Weißenburg entzogen und dem Hochstift Eichstätt übertragen