Im Süden meldeten die Herzöge von Baiern Ansprüche an, im Norden der in Nürnberg amtierende Reichslandvogt, der einen Teil der Erbschaft als Zubehör zu den alten Königsgütern Greding und Weißenburg beachtete und sie wieder für das Reich zurückbekommen wollte. Nach Klärung der Rechtlichkeiten konnte zwar der Bischof von Eichstätt größtenteils seine Ansprüche durchsetzen. Vor allem in unserer Gegend erhielt er zwischen Thalach und Altmühl die Herrschaft und das Dorfgericht über eine große Anzahl von Dörfern (z.B. Emsing, Erkertshofen, Euerwang u.a.).
Kaldorf, Petersbuch, Heiligenkreuz, Biburg, Wengen und Rohrbach machten jedoch eine Ausnahme. Sie kamen nicht an den Bischof von Eichstätt, sondern fielen wieder unmittelbar an das Reich zurück, da der Graf von Hirschberg sie vorher nur als Reichslehen in Besitz gehabt hatte und also auch testamentarisch über diese geliehenen Gebiete nicht ohne weiteres verfügen konnte.